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St. Urbanus Weinritter

St. Urbanus Weinritter (6)

Freitag, 20 Februar 2015 18:40

Mitglied werden

geschrieben von

Die Aufnahme ins St. Urbanus Weinritter Ordenskollegium bedarf der Unterstützung durch ein ordentliches Mitglied Ordensgrad Ritter oder Ehrendame (Bürge).

Der Kandidat wird zu einem unserer Treffen (z.B. monatliches Treffen im Keller des Konventikel "EINS" oder Treffen bei Winzer des Konventikel "Wiener Weinberge" oder Treffen des Konventikels Niederösterreich) eingeladen und stellt sich dort zusammen mit seinem Bürgen vor. Das große Kapitel (der Vorstand) bespricht mit dem Bürgen das Beitrittsansinnen und stimmt über die Aufnahme ab. Die Aufnahmegebühr beträgt € 100,-, die Kosten für die Insignien betragen € 135,-, der jährliche Mitgliedsbeitrag ist € 160,-, für Anschlussmitglieder € 80,-

Die feierliche Aufnahme in das Sankt Urbanus Weinritter Ordenskollegium erfolgt beim nächsten Stiftungsfest bzw. beim nächsten Konventikelfest (siehe "Termine"). Dabei ist festliche Kleidung Vorschrift. Bei Erscheinen in nicht entsprechender Kleidung kann die Aufnahme vom Großmeister verschoben werden.

Das St. Urbanus Weinritter Ordenskollegium freut sich über geeignete Kandidaten.

pdficon small Antrag auf Mitgliedschaft

Freitag, 20 Februar 2015 18:35

Ordenszweck

geschrieben von

Rechtlich ist das Sankt Urbanus Weinritter Ordenskollegium ein eingetragener Verein. In § 2 unserer Ordensstatuten (Vereinsstatuten) haben wir den Ordenszweck wie folgt festgelegt:

Im Besonderen bezweckt der Verein:

  • die Förderung der Weinkultur
  • die Förderung von Wissenschaft und Forschung zum Thema Wein
  • die Förderung des Guten, des Schönen sowie der Freundschaft und der Geselligkeit.
  • Öffentlichkeitsarbeit sowie die Organisation kultureller Ordenskollegiums-Veranstaltungen, wissenschaftlicher Vorträge und Tagungen.

Der Verein tritt ein für:

  • die Erfüllung eines hohen gesellschaftlichen und kulturellen Anspruchs
  • die Förderung des Friedens und die Pflege ideeller Werte
  • die Förderung von künstlerischen und kulturellen Initiativen

Der Verein bekennt sich:

  • zum geistigen Erbe des Abendlandes in seiner hellenistischen, jüdischen und christlichen Tradition
  • zu den ritterlichen Tugenden insbesonders Tapferkeit, Mut, Wahrhaftigkeit, Güte, Barmherzigkeit, Demut, Liebe und Nächstenliebe.
  • zur Vertiefung der Grundsätze der Aufklärung insbesonders, der Gedankenfreiheit, der Toleranz und der Freiheit, sowie sämtlicher individuellen sozialen und geistigen Emanzipationsprozesse.

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Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar ideelle Zwecke. Die Tätigkeit des Vereins ist frei von jeder parteipolitischen und konfessionellen Bindung.

Und warum haben wir uns die innere Form eines Ritter Ordenskollegiums gegeben?

Wir kennen zwei Arten von Orden:
Die geistlichen Orden, die aus einem Reformstreben und aus einem Erneuerungsbedarf der Römischen Kirche entstanden sind.
Diese Orden hatten klare Ziele: Rückbesinnung auf die Wurzeln des Glaubens, der Humanität und aktives Handeln für die Menschen im Bereich der Bildung, der Krankenpflege, der Armenobsorge oder der Besinnung.

Die zweite Art waren die Kreuz-Ritterorden, ein weltlicher Zusammenschluss von Adeligen, um im Namen des Papstes offiziell den Glauben zu verbreiten, eigentlich aber um territoriale Herrschaft und Macht auszudehnen.
Wir kennen aber noch eine dritte Form:
die vorchristlichen Orden, welche ebenso ein Zusammenschluß von Freien bzw. Adeligen waren, um einer gemeinsamen Idee zu dienen. Diese Orden gehen bis ins 3. Jhdt, ins römische Reich zurück. König Arthur ist ein bekanntes Beispiel.

Allen Orden hatten eines gemein: in einer eng zusammenstehenden, selbstgewählten Gemeinschaft von Gleichgesinnten und Freunden Ziele zu verfolgen, die alleine nicht umsetzbar waren.

Und allen Ritterorden war das Ideal der Ritterlichkeit, die ritterlichen Tugenden - Tapferkeit, Mut, Wahrhaftigkeit, Güte, Barmherzigkeit, Demut, Liebe und Nächstenliebe - gemeinsam.

Und dies sind Werte, die heute genau so wichtig sind, wie vor 1.700 oder 650 Jahren.
Dies hat uns dazu bewogen, über die Beliebigkeit eines Vereines hinaus, an der Ordensstruktur anzulehnen und ganz bewusst die ritterlichen Tugenden als Zielvorgabe für unsere Gemeinschaft in die Statuten aufzunehmen. Und diese Tugenden stellen auch den Anspruch dar, in welcher Qualität die Freundschaft in diesem Kreis gelebt werden soll. Daher der Name Ritter Ordenskollegium. Wobei der Begriff des Kollegiums für die Gemeinschaft der Gleichen steht.

Sonntag, 01 Februar 2015 14:43

Sankt Urbanus

geschrieben von

Historisches und Legenden:

Der Heilige Urban von Langres (* in Unter-Colmier; † (vermutlich) 23. Januar 375) war im 4. Jahrhundert Bischof von Langres und Autun.

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Der Legende nach verbarg er sich vor seinen Verfolgern hinter einem Weinstock. In der christlichen Ikonographie wird er deshalb oft mit einer Traube von Weinbeeren oder einem ganzen Weinstock in der Hand abgebildet. Aus dem gleichen Grund gilt er auch als Schutzpatron der Winzer, obwohl diese Funktion oft fälschlicherweise auf den Heiligen und Papst Urban I. übertragen wird, dessen Gedenktag ist der 25. Mai, der Sankt Urbanstag.

 

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Urban von Langres gilt auch als Schutzpatron der Städte Langres und Dijon.
Sein Gedenktag wird unterschiedlich gefeiert: ursprünglich am vermuteten Todestag, dem 23. Januar, später in Langres am 2. April, offiziell am 3. April. In vielen Weinbaugebieten wird an diesem Gedenktag eine Bittprozession abgehalten.

 

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(Der Heilige Urban von Langres als Schutzpatron der Winzer, Bildstock)

Tatsache jedoch ist, dass vielfach Sankt Urban von Langres am Urbanitag 25.Mai, am Gedenktag von Papst Urban I. gefeiert wird.

Biographisches Kirchenlexikon
Band XII (1997)Spalten 933-934 Autor: Johannes Hofmann

URBAN, Bischof von Langres, + 23.1. um 450, Heiliger. Seine Vita - im 10. Jh. von einem anonymen Mönch von Sankt-Bénigne zu Dijon in Form einer legendarischen Wundersammlung verfasst - dürfte höchstens über Urbani Herkunft authentische Nachrichten übermitteln.

Gemäß denselben soll er der Sohn eines vornehmen Mannes namens Senator und seiner Gemahlin Gisliardis gewesen sein und aus dem Ort Colmiers-le-Bas bei Grancey-le-Château stammen. Wegen seiner Frömmigkeit sei er einmütig - so wieder seine Vita - zum Bischof von Langres gewählt worden und habe sich seither eifrig für die Erneuerung des Klerus und der Gläubigen eingesetzt.

Auch habe er verfallene Gotteshäuser wieder aufgerichtet sowie zahlreiche - in hagiographischer Sprache ausführlich beschriebene - Wunder gewirkt. Gegenüber diesen stark legendarisch geprägten Angaben der Vita besitzt die Bischofsliste von Langres, die Urbanus als Nachfolger des Honoratus und 6. Bischof dieser Stadt aufzählt, größere historische Glaubwürdigkeit.

Anhand ihrer Namensliste lässt sich Urbani Sendezeit näher hin in die erste Hälfte des 5. Jh.s datieren (vgl. BS). Urbans Sterbetag fiel wiederum auf einen 23. Januar, den man in der Diözese Langres und in Dijon auch heute noch als seinen Gedenktag begeht. Das Martyrium erlitt Urban dagegen an seinem angeblichen Weihetag, dem 2. April. Bestattet wurde er in der Krypta der angeblich von ihm erbauten Kirche St.-Jean zu Dijon.

Von dort ließ ihn Bischof Michel de Boudet schließlich 1524 nach St.-Bénigne zu Dijon übertragen. - Was Urbans Kult anbelangt, so weiß bereits die Vita von der Verehrung seines Grabes zu berichten. Besonderen Anklang hat bei den Gläubigen vor allem seine ebenfalls in der Vita festgehaltene Macht über die Naturgewalten gefunden, jene ihm von Gott geschenkte Gabe, Regen je nach Bedarf herbeizurufen oder zu beenden.

Diese wunderbare Fähigkeit ließ ihn daher zum Patron der Winzer werden, da man sich von seinem Schutz ein ideales Klima für das Gedeihen der Weintrauben erhoffte. Sein ikonographisches Attribut stellt demzufolge die Traube dar, wenn auch umstritten ist, ob dem hl. Papst Urban I. oder unserem Heiligen im besagten Patronat die Priorität zukommt (vgl. VSB). Fest steht jedenfalls, dass Urbans Kult lediglich lokale Bedeutung besitzt. Denn nur in der Diözese Langres sind ihm zwei Pfarrkirchen geweiht.
Quellen: BHL 2, 1215 Nr. 8407.
Lit.: AS lanuarii 2, Antwerpen 1643, 490-494; - AS lanuarii 3, Paris 18633, 104-107; - Johann Ev. Stadler, Vollständiges Heiligen-Lexikon, Bd. 5, Augsburg 1882, 607; - Louis Duchesne, Fastes Épiscopaux de l'ancienne Gaule 2, Paris 1900, 185; - MartRom, 121 f Nr. 6; - VSB 4 (1946), 36-38; - LThK 10 (1965), 548; - BS 12 (1969), 835 f; - Brigitte Beaujard / Paul-Albert Fevrier / Jean-Charles Picard u.a. (Hrsg.), Topographie chrétienne des cités de la Gaule des origines au milieu du VIIIe siècle 4, Paris 1986, 58, 61; - Hubert Flammarion u.a. (Hrsg.), Histoire de Langres des origines à nos jours, Langres 19912, 350.
Johannes Hofmann 18.11.1999

Bauernweisheiten und Bräuche zu Sankt Urban:

 „Im schönen Maien, wenn alles sprießt und die Blüten ihre Köpfchen in die goldene Frühlingssonne heben, feiert ein Mann Gottes seinen Gedenktag. Das Volk der Weingegend des Kamptales feiert ihn besonders als seinen Schutzheiligen. Dieser heilige Urbanus ist ein gar sonderbarer Geselle, denn er ist den Weinhauern Freund und Feind zugleich. Oft benimmt er sich recht unwirsch und vernichtet das seinem Schutz empfohlene Gut. In diesem Falle ist es dann mit der künftigen Lese endgültig vorbei. Und so geschah es auch einmal zu Langenlois, dass die Hauer wegen der vernichteten Weinernte, die Binder ob des entgangenen guten Fassgeschäftes, auf den Heiligen nicht gut zu sprechen waren. Heftiges Murren ging ob der Unzuverlässigkeit des heiligen Urbanus durch das Weinhauervolk von Langenlois. Der Unwille machte sich in Worten und Taten kund. So weiß man dortselbst zu erzählen:

Um den Heiligen recht gnädig zu stimmen, trug alle Jahre ein Binderlehrling eines Langgenloiser Bindermeisters das aus Holz geschnitzte Urbanibildnis im Fronleichnamszuge bei der Prozession reich geschmückt mit. Als nun, trotz aller Verehrung, der Weinheilige ein schlechtes Weinjahr werden ließ, erfasste den Bindermeister, bei dem der Heilige Unterstand hatte, solcher Unmut, dass er das Bildwerk nahm und mit den Worten in den Loisbach warf: "So, jetzt sauf du Wossa!"
- Seine Gesellen, die Zeuge des Geschehens waren, holten das Bild aus dem Wasser und gaben ihm die Ehre. Seit dieser Zeit sind schon viele Jahrzehnte verflossen. Heute steht das Bildwerk in sicherer Verwahrung, damit der Schutzpatron der Weinhauer und Binder nicht eines Tages dem Volkszorn zum Opfer falle.“
Nach Dr. Plöckinger und K. Spitzwieser als Gewährsleute und Aufzeichner. (1951).

Weiters: In Deutschland ist man von diesem Urban zum Papst Urban I. übergegangen, der von 220 – 230 auf dem Stuhl Petri saß. Er war Römer. Während seines Pontifikates soll er angeordnet haben, dass Kelch und Patene für die heiligen Messopfer stets aus Silber oder Gold gefertigt sein sollten. Als Attribut hat man ihm u. a. einen Kelch beigegeben, den die Winzer dann durch eine Weintraube ersetzt haben.

In der Literatur ist gelegentlich von einem dritten Urban die Rede, der Patron der Weingärten war. Er lebte im siebten Jahrhundert. Es stellt sich nun die Frage, warum man vom Sankt Urban, Bischof von Langres, zum Papst Urban übergegangen ist. War der erstere  zu lokalfranzösisch, oder lag sein Namensfest nicht so günstig, 2. April zum 25. Mai, oder dachte man vielleicht daran, dass es die Römer waren, die den Weinbau bei uns eingeführt haben?

Tatsache ist, dass der Mai-Termin für den Entwicklungsstand der Reben und die Beurteilung der Ernteaussichten günstiger war. Mit dem 25. Mai lag er bald nach den gefürchteten Eisheiligen Pankratius (12. Mai), Servatius (13. Mai), Bonifatius (14. Mai), kalte Sophie (15. Mai). Bis zum Ende Mai sollten alle wichtigen Arbeiten, Schneiden, Binden, Düngen und Bodenarbeiten, im Weinberg erledigt sein.

Im Mittelalter galt der Urbanstag auch als Lostag.

Lostage sind Tage, die nach bäuerlicher Erfahrung in Kalendern und Bauernregeln festgehalten wurden. Sie waren insbesondere bedeutsam für den weiteren Witterungsverlauf und für den günstigeren oder ungünstigeren Beginn einer Arbeit, insbesondere das Säen.
Bis zum Urbanstag als Lostag, also zum 25. Mai, sollten die wichtigsten Weinbergsarbeiten erledigt sein. Die Lehnsherren, denen die Lehnsmänner (Pächter) gegen Unterhalt verpflichtet waren, Dienst und Gehorsam zu leisten, veranstalteten den Urbansritt, um sich davon zu überzeugen, ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden waren. Dabei verteilten sie je nach Ergebnis der Prüfung den sauer verdienten Lohn oder auch Rügen.

Im Laufe der Zeit wurde der Urbanstag auch zu einem wichtigen Tag des religiösen Volkslebens. Es fanden Prozessionen durch die Weinberge statt, das Urbansreiten wurde eingeführt und an die Kinder wurde das Urbansbrötle verteilt.

Die Endsilbe „le“ weist dabei mehr auf den süddeutschen Raum hin. Hie und da gab es im Mittelalter Gründung von Urbanus-Bruderschaften.

Die Erwartungen, die man nun an den heiligen Urban als Weinpatron und Wetterherrn knüpfte, gehen aus einer großen Zahl von Anrufungen hervor.

Bauernregeln (für 25. Mai):

"Die Witterung an Sankt Urban / zeigt des Herbstes Wetter an."
„Wie's Wetter am Sankt Urbanstag, / so der Herbst wohl werden mag."
"Wie sich das Wetter auf Sankt Urban verhält, / so ist's noch 20 Tag' bestellt."
"Sabkt Clemens uns den Winter bringt, / Sankt Petri Stuhl den Frühling winkt,
den Sommer bringt uns Sankt Urban, / der Herbst fängt um Bartholomäi an."
"Sankt Urban hell und rein, / segnet die Fässer ein."
„Urban Sonnenschein – bringt uns guten Wein“

„Ist Urbani voller Sonnenschein, gibt es viel und guten Wein
Ist Urbani das Wetter schön, wird man volle Weinstöck seh’n
Sankt Urban hell und rein, segnet die Fässer ein.“
Das Wetter, das Urbanus hat, auch in der Lese findet statt.

War das Wetter an seinem Ehrentag schlecht, gab es gar derbe Sprüche.

„Wenn Urban kein schön Wetter hält,
das Weinfass in die Pfütze fällt.
Urban nass, bringt nichts ins Fass
Urban nass, scheißt ins Fass“
Der heilige Urban als Bewahrer und Beschützer aller Weingärten und als Schutzpatron der Winzer und Wirte wurde auch allgemein um Schutz vor Ungewitter, Hagel, Sturm, Frost, Feuer und Unfruchtbarkeit der Erde angerufen. Aber auch um Schutz vor Trunk und Völlerei.
Auch Dichter haben sich in den Kreis der Verehrer von Urbanus eingereiht. Ludwig Uhland (1787 – 1862), der schwäbische Dichter, hat ihn in der letzten Strophe seines Trinkliedes aufgenommen.

„Und wenn es euch wie mir ergeht,
so betet, dass der Wein gerät.
Ihr Trinker insgemein.
O heiliger Urban, schaff uns Trost,
gib heuer uns viel  Most,
dass wir dich benedeien.“

In einem Trinklied der „Bauern uff der Musel“ aus dem 16. Jahrhundert heißt es,
als die Urbanus-Verehrung noch sehr lebendig war:

„Sankt Urban, lieber Herre,
man rühmt dich weit und ferne
und ehret deinen Tag!
Die Reben machst du grüne,
die Bauern machst du kühne
und füllest ihre Fass.“

Papst Urban I.

Urbanus kommt von urbanitas, das ist:
„ein ehrsam höflich Wesen. Oder es kommt von ur, das ist: Licht oder Feuer; und banal, das ist: Antwort. Denn er war eine Leuchte in ehrsamem Lebenswandel; ein Feuer in brennender Liebe; eine Antwort in seiner Lehre. Er war eine Leuchte oder ein Licht, weil das Licht lieblich ist anzuschauen, in seinem Wesen ist es unirdisch, es kommt vom Himmel, sein Wirken ist gar nütze. So war auch dieser Heilige lieblich in seinem Wandel, unirdisch in seiner Verachtung der Welt, himmlisch in seinem Schauen, gar nütze in seiner Predigt.“
Urban war den Papstlisten und dem Zeugnis des Eusebius von Cäsarea zufolge römischer Bischof als Nachfolger von Callistus I., wohl ab 222 - die Daten in der Bischofsliste von 354 sind widersprüchlich. Zu seiner Amtszeit gab es unter Kaiser Alexander Severus keine weiteren Christenverfolgungen; die Kirchenspaltung mit Gegenpapst Hippolyt dauerte aber fort.
Der Überlieferungen nach soll Urban eine Verordnung erlasen haben, dass der Kelch beim Abendmahl stets aus Silber oder Gold sein müsse; er soll Valerianus, den Bräutigam der Cäcilia, bekehrt haben und er soll schließlich vom Kaiser verfolgt, mit Bleikugeln gegeißelt, dann enthauptet worden sein.

Wahrscheinlich ist Urban mit dem in den Katakomben des Callistus bestatteten Urban identisch, obgleich dieser dort nicht mit dem Bischofstitel genannt wird; aber eine griechische Inschrift in der Papstkapelle der Calistuskatakombe nennt den Namen Urban mit einem als Initiale von "Episkopos" gedeuteten E. Das Problem des Todesdatums und Begräbnisortes kompliziert sich, weil man ihn mit einem in der Prätextatuskatakombe beigesetzten - im Martyrologium des Hieronymus am 25. Mai genannten - Namensvetter verwechselt hat, der als in der Mitte des 3. Jahrhunderts lebender, häufig in Briefen von Cyprian von Karthago erwähnter römischer Bekenner angesehen wird.

Urbans Reliquien - wahrscheinlich jene des Namensvetters - wurden unter Papst Paschalis I. in die Basilika S.  Cäcilia in Trastevere übertragen. Teile dieser Reliquien wurden von Papst Nikolaus I. 862 an Kaiser Karl den Kahlen übersandt und gelangten über Auxerre nach Châlons-sur-Marne. Ein weiteres Zentrum der Verehrung Urbans war die Reichsabtei Erstein im Elsass.

Aufgrund der Vermischung mit Urban von Langres aus dem 5. Jahrhundert, dem eine späte Lebensgeschichte den Schutz und die Förderung des Weinbaus zuschreibt, wird Papst Urban v. a. in den deutschsprachigen Ländern als Patron der Weinstöcke und Winzer angesehen; der eigentliche Weinheilige ist also Urban von Langres.

St. Urban - Heiliger Helfer für Winzer, Wein und Wetter

Der 25. Mai, der Urbanitag, ist seit langen Zeiten in allen Weinbaugebieten ein wichtiger Feiertag. St. Urban gilt als der Weinheilige schlechthin, denn er soll als Wetterheiliger gegen Frost, Hagel, Blitz und alles Unwetter schützen. Vor allem die Reben und die Weinberge werden unter seine Obhut gestellt. Er ist der letzte Eisheilige. Im alten Heiligenkalender begann der Sommer mit St. Urban am 25. Mai. Jetzt musste die Frühjahrsarbeit in den Weinbergen abgeschlossen sein, die Vegetationszeit beginnt.

Schon im Sachsenspiegel, dem bekannten Rechtsbuch des Mittelalters (um 1222) ist aufgeführt: „An Sanct Urban sind Weingarten- und Baumgartenzehnt verdient, das heißt: der Ertrag gehört dem, der bei dahin den Wingert bestellt hatte“ - ein wichtiger Rechtstermin für alle Häcker und Landwirte! In früheren Zeiten empfingen die „Weingertsknechte“ am St. Urbanustag ihren Lohn.

Wie sehr St. Urban verehrt wurde und wird, sieht man noch heute in vielen Weinorten, selbst dann wenn dort längst kein Wein mehr angebaut wird. Zahlreiche Bildstöcke in den Ortschaften, in den Fluren und vor allem in den Weinbergen zeugen davon. In vielen fränkischen Orten ziehen die Gläubigen am Sonntag vor oder nach Urbani, an Christi Himmelfahrt, an Pfingsten oder am Sonntag danach in einer feierlichen Prozession mit Musik zum Hl. Urbanus oder tragen diesen mit sich. Seit Jahrhunderten bestehende Urbanusbruderschaften spielen dabei eine wichtige Rolle.

Wer war nun dieser viel verehrte Heilige ?

Es gibt deren gleich drei, die in einer Person verehrt werden:

Urban I., Papst von 221 bis 230, leicht zu erkennen an der Tiara, dem Papstornat und dem Papststab. Ein Buch mit einem „Weinträubel“ hält er in der Hand oder einen Weinbecher. Er wurde unter Kaiser Alexander Severus mit Bleikugeln gegeißelt und anschließend enthauptet. Die Bleikugeln als Attribut deutete man in Trauben um. Seit 849 befinden sich seine Reliquien im Kloster Erstein im Elsass, von wo aus sich seine Verehrung ausbreitete.

Urban, sechster Bischof von Langres (Frankreich), lebte im 5. Jahrhundert. Er ist der eigentliche Weinpatron, denn er versteckte sich bei seiner Verfolgung hinter einem Weinstock und blieb so unentdeckt. Er trägt die Bischofsmitra und hat oft einen ganzen Weinstock neben sich.

Oder ? ...    Urban, aus dem mittleren Neckarraum, war ein Schüler von Gallus und lebte im 7. Jahrhundert. Er predigte im Raum Cannstadt, brachte den Weinbau dorthin und errichtete Kreuze an den Aufgängen in die Weinberge und ...... wird in Deutschland (Mosel, Saar und Rheingau) als Schutzheiliger verehrt.

Alle drei Urbani verehrt man heute am 25. Mai,
und zwar soll: Urbanus Winzer, Küfer, Weinberge und Wein schützen, soll gegen Frost, Gewitter, Hagel und Blitz helfen und man höre und staune, auch gegen Trunkenheit!

Sonntag, 01 Februar 2015 14:25

Ordensdevise

geschrieben von

Pro Vino et Sodalitate
Für den Wein und die freundschaftliche Verbundenheit. 

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Samstag, 31 Januar 2015 19:59

Organisation und Amtsträger

geschrieben von

Großes Kapitel:

Großmeisterin: Ehrendame Ingrid Hamersky 
Großkanzler: Ritter Michael Puhr
Marschall: Ritter Peter Martin Sax
Herold: Ritter Christian Stöger
Schatzmeisterin: Ehrendame Silvia Stöger
Justitiar: Ritter Eduard Franz Hamersky 
Secretaria: Ehrendame Irene Holzhacker

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Auctor Vinitoris Juvenis Ritter Christian Schwedler

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Konventikel Eins:

Prior: Ritter Klaus Leitner 
Kanzler: Ritter Engelbert Kitzler
Schatzmeister: Ritter Alexander Wacek
Secretarius: Ritter Jürgen Feigl

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Konventikel Wiener Weinberge:

Prior:  Ritter Karl Seidelmann
Kanzlerin: Ehrendame Gabriele Stalder-Holzer
Schatzmeister: Ritter Wolfgang Sluszanski
Secretaria: Ehrendame Karin Herbeck

 A3A2310

Konventikel Niederösterreich:

Prior:  Ritter Johannes Hammer
Kanzler: n.n.
Schatzmeister: Ehrendame Angela Hammer
Secretaria: Ehrendame Andrea Öhlzelt

 A3A2317

Samstag, 31 Januar 2015 19:29

Über uns

geschrieben von

Das Sankt Urbanus Weinritter Ordenskollegium.

Ordo Equestris Vini Collegium St. Urbanus
Kurzform: Sankt Urbanus Ritter

Der eingetragene Verein "Sankt Urbanus Weinritter Ordenskollegium" hat seinen Sitz in Wien. Er ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich ideelle Zwecke. Seine weltweite Tätigkeit ist frei von jeder parteipolitischen und konfessionellen Bindung. Die Generalversammlung ist das höchste Organ und wählt die Vorstandsmitglieder für eine Amtsperiode von drei Jahren.

Stiftungsfest 0044

Wer war Sankt Urbanus?

Der Heilige Urban von Langres (* in Unter-Colmier; † (vermutlich) 23. Januar 375) lebte im 4. Jahrhundert n.Ch. und war Bischof von Langres und Autun. Der Legende nach verbarg sich Sankt Urbanus vor seinen Verfolgern hinter einem Weinstock. In der christlichen Ikonographie wird Sankt Urbanus deshalb oft mit einer Weintraube oder einem Weinstock in der Hand abgebildet. Aus diesem Grunde gilt er als Schutzpatron der Winzer, sein Gedenktag ist der 25. Mai, der St. Urbanstag.

Wofür treten die St. Urbanus Ritter ein?

Die Sankt Urbanus Weinritter treten ein 
  • für die Förderung der Weinkultur, der wissenschaftlichen Forschung zum Thema Wein 
  • für die Förderung der Kunst und Kultur, der Freundschaft und Geselligkeit 
  • für die Förderung des Guten, des Schönen 
  • für die Erfüllung eines hohen gesellschaftlichen und kulturellen Anspruchs und die Pflege ideeller Werte.
Sie bekennen sich 
  • zum geistigen Erbe des Abendlandes 
  • zur Vertiefung der Grundsätze der Aufklärung  
  • zu Gedankenfreiheit und Toleranz gegenüber Andersdenkenden 
  • zu sämtlichen individuellen sozialen und geistigen Emanzipationsprozessen. 

Wer kann Mitglied des Sankt Urbanus Weinritter Ordenskollegiums werden?

„Natürliche“ Personen, welche ein ehrenhaftes Vorleben und die erforderlichen charakterlichen und geistigen Eigenschaften zur Erfüllung des Vereinszwecks aufweisen, können Mitglieder der St. Urbani Ritter werden.
 
Die Aufnahme bedarf der Unterstützung durch ein ordentliches Mitglied des Standes Ritter oder Ehrendame (Bürge). Der Orden besteht aus ordentlichen, außerordentlichen, unterstützenden Mitgliedern und Ehren–Mitgliedern. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 100,-, der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 160,-
 
Stiftungsfest 47 s     2015 06 18 19.30 s

Was bedeutet Weinritter Ordenskollegium?

Das St. Urbanus Weinritter Ordenskollegium bekennt sich zu den ritterlichen Tugenden insbesondere Tapferkeit, Mut, Wahrhaftigkeit, Güte, Demut und Nächstenliebe. Alle Mitglieder sind – ohne Rücksicht auf den Unterschied des Standes und ihrer Funktion – gleich.

  • Hospes /Hospita = ordentliches Mitglied (Insignien € 135,-)
  • Junker / Weindame = ordentliches Mitglied (Insignien € 225,-) 
  • Ritter / Ehrendame = ordentliches Mitglied (Insignien € 300,-, Ordenssakko und Pluviale € 450,-)

Aktuelle Termine